Haushaltsrede zum Haushalt der Stadt Werl für 2011

Stellungnahme der BG-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2011

-es gilt das gesprochene Wort-

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herrn,

die Ausgleichsrücklage ist aufgebraucht, die allgemeine Rücklage wird voraussichtlich im Jahr 2012 durch weitere Verluste aufgezehrt sein. Aber die Schuldenspirale dreht sich weiter nach oben. Aus Eigenkapital wird Minuskapital. Der Haushaltsentwurf 2011 ist, dafür sei der Verwaltung ausdrücklich an dieser Stelle unser Dank ausgesprochen, von der finanziellen Realität gezeichnet. Der Küchenmeister heißt Schmalhans. Der durch den Verkauf der Stadtwerke zu erzielende Preis, die Beendigung aller freiwilligen Leistungen würde an der Situation nichts wesentlich ändern. Die Einkünfte der Stadt sind zu niedrig.

Die durch die florierende Wirtschaft in Deutschland sprudelnden Steuerquellen erquicken Werl nicht. Im Gegenteil, Werl trocknet weiter aus. Im Artikel 28 des Grundgesetzes heißt es: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftsbezogene Steuerquelle.“

Zu diesem Haushaltsplanentwurf gehört auch die Anhebung der Hebesätze, die der Rat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2010 bereits beschlossen hat. Andere örtliche Steuereinnahmen sind dagegen unerheblich. Die beschlossene Anhebung der Hebesätze wird etwa soviel Geld in die Kasse der Stadt bringen, wie der Unterhalt der Stadthalle jährlich kostet. Sollte über diese Erhöhung der Hebesätze der strukturelle Haushaltsausgleich erreicht werden, dann müssten sie um mehrere hundert Prozent erhöht werden, was niemand befürworten kann. Kommt hinzu, eine Ironie des Systems der Gemeindefinanzierung, dass mit Erhöhung der Steuerkraft unter Umständen die Zuweisungen des Landes sinken würden. Wir sind mit der Erhöhung der Hebesätze einverstanden, aber wir melden schon heute an, dass, bei unveränderter finanzieller Situation der Stadt, im kommenden Jahr erneut eine Anhebung der Hebesätze erfolgen muss, wobei wir meinen, dass dann betont die Grundsteuer B erhöht werden sollte. Um den Wirtschaftsstandort Werl interessant zu halten sollte die Gewerbesteuer nicht erhöht werden. In diesem Zusammenhang sprechen wir uns auch für die Erhöhung der Hundesteuer aus.

Zur finanziellen Eigenverantwortung gehört es auch, dass die Ausgaben gesenkt werden. Es muss gelingen, die Ausgaben für die freiwilligen Leistungen zu senken. Für uns ist es unabdingbar, dass die Defizite für die Stadthalle ein Ende haben müssen. Sollten die entstehenden Aufwendungen nicht durch entsprechende Erlöse ausgeglichen werden können, muss der Rat (Budgetverantwortung) per Beschluss ein Ausstiegskonzept fordern und dafür Sorge tragen, dass dieses umgehend umgesetzt wird. Die BG hat dies bereits 2010 gefordert.
Fortschritt ergibt sich nicht nur aus Zugewinn an Erkenntnis, sondern auch durch die Korrektur von Irrtümern – und seien es die Innovationen von gestern (Felten/Markel:Auf den Lehrer kommt es an.). Die Musikschule ist sicher ein wichtiger Bestandteil unserer Stadt. Und sie trägt dazu bei, unsere Stadt insbesondere auch für Familien mit Kindern attraktiv zu machen. Aber die Aufwendungen, die sie verursacht, müssen gesenkt werden. Für einen wichtigen Schritt halten wir es, dass sie in ein anderes Gebäude gegeben wird. Das gegenwärtige Gebäude sollte veräußert werden, wie es mit dem ehemaligen Gebäude der Bücherei geschehen ist. Ob die Zusammenführung der Musikschule in einem Gebäude mit der VHS realisierbar ist, sollte geprüft werden.

Zur finanziellen Schieflage der Stadt kommt es auch, weil die Zuweisungen des Landes und die Anteile der Quellensteuer, die die Gemeinde bekommt, nicht ausreichen, die finanziellen Leistungen der Pflichtaufgaben zu erbringen. Daher halten wir es für erforderlich, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz geändert wird. Und es muss in Zukunft strikt darauf geachtet werden, dass nicht durch gesetzliche Vorgaben weitere Lasten auf die Gemeinden verteilt werden. Dem Grunde nach besteht für die Kosten, die für die Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind, ein strukturelles Defizit. Daran kann zugegebener Maßen die Stadt nichts ändern. In der Pflicht sind hier der Bund und die Länder. Sie sind in der Pflicht durchaus im Sinne des oben erwähnten Artikel 28 GG. Denn der Vorrang der Erfüllung der Pflichtaufgaben bedeutet nicht, dass die Kommunen ihre freiwilligen Leistungen bei knappen Mitteln vollständig einstellen müssten, da sie dadurch auf einen reinen Verwaltungsvollzug beschränkt würden (Wir könnten dann ja den Rat auflösen!).

Reichen die finanziellen Mittel dauerhaft nicht aus, um neben den Pflichtaufgaben auch Selbstverwaltungsangelegenheiten (freiwillige Leistungen) wahrzunehmen, wäre die Selbstverwaltungsgarantie des Artikel 28 verletzt. Werl ist, wie viele andere Städte in unserem Land auch, hoch verschuldet, und die Überschuldung ist für das Jahr 2012 zu erwarten.

Natürlich kann man der Stadt, und insbesondere auch dem Rat, der ja die finanzielle Gestaltungsgewalt besitzt, vorhalten, sie habe die „Hausaufgaben“ nicht erledigt. Aber es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass durch die seit Jahren ansteigenden Kosten, die durch die Erfüllung der Pflichtaufgaben und die Umlagen von Kreis und Landschaftsverband entstehen, die Stadt erheblich belastet wurde und wird. Insofern sind wir der Auffassung, dass für Städte, die aus eigener Kraft in vertretbarer Zeit eine Entschuldung nicht erreichen können, eine Lösung durch den Landesgesetzgeber gefunden werden muss, damit diese Städte eine finanzielle Entlastung bekommen.

Schulden sind eine ungeheure intergenerative Ungerechtigkeit, sie stellen eine Unzumutbarkeit für die nachfolgenden Generationen dar. Wir geben heute das Geld aus, was unsere Kinder und Enkel noch nicht erwirtschaftet haben.

Obwohl die Verwaltung aus unserer Sicht mit dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes gezeigt hat, dass hier lokal ein guter Weg beschritten worden ist, der sicher, wie wir oben gezeigt haben, noch weiter ausgebaut werden muss, lehnen wir diesen Entwurf in den Teilen, über die noch nicht beschlossen wurde, ab.

Wir wollen damit ein Zeichen setzen an den Gesetzgeber, die Not der Stadt ernst zu nehmen und seine Aufgaben zu erfüllen.

In der gemeinsamen Erklärung von 2010, „Handlungsfähigkeit der Kommunen gemeinsam nachhaltig sichern“,stellen Landesregierung, Städtetag, Städte- und Gemeindebund fest, dass sich die Kommunen in der schwersten Haushaltskrise seit Jahrzehnten befinden. Es werden dort auch Ursachen und notwendige Maßnahmen formuliert. Was helfen uns aber diese großartigen und sehr deutlich formulierten Erklärungen und Einsichten zu Problemen, die seit Jahren bekannt sind?!

Wir brauchen konkrete Entscheidungen, Termine und viel Geld. Wir brauchen jetzt konkrete Maßnahmen, • höhere Einnahmen und Zuweisungen bzw. Entlastung bei den Aufwendungen • eine Entlastung bei den Aufwendungen, so das wir dauerhaft das strukturelle Defizit ausgleichen und eine Verzehr des Eigenkapitals und die drohende Überschuldung abwenden können. Dazu gehört eine Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes, eine Änderung der Gemeindeordnung mit dem Ziel, den Aufsichtsbehörden mehr Befugnisse zu geben, bei finanziellen Fehlentwicklungen einer Gemeinde frühzeitiger eingreifen zu können. Die Forderungen des Aktionsbündnisses der Städte des Ruhrgebiets „Raus aus den Schulden“ sind nur zu unterstützen. Wir schließen uns der Forderung an, einen Entschuldungsfonds einzurichten, um innerhalb von 10 Jahren einen Abbau der Kassenkredite zu erreichen.

Siegbert May,
Fraktionsvorsitzender
Werl, 27.1.2011