Antrag der Ratsfraktion Bürgermeinschaft Werl vom 23.10.2011


Bürgermeister der Stadt Werl
Fraktionsvorsitzende
Presse


Erste Banken in Deutschland sind nicht mehr bereit, verschuldeten Kommunen Kassenkredite zu gewähren. Damit ist die Zeit vorbei, in der der Grundsatz galt: Kommunen können nicht pleite gehen. Ist das letzte Tafelsilber erst aufgebraucht, ist auch bei den Kommunen das Ende der Fahnenstange erreicht. „Nicht auszudenken, was in diesem Land los wäre, wenn die erste Stadt keine Löhne, Gehälter und Rechnungen mehr bezahlen könnte,“ sagte am Freitag ein Kommunalexperte im Landtag. Ein Dominoeffekt mit nicht kalkulierbaren Auswirkungen könnte ausgelöst werden.

Die Zinshilfen, die nun das Land den am höchsten verschuldeten Städten gewähren will, sollen diesen Supergau verhindern. Es ist ein Spiel auf Zeit – in der Hoffnung, dass auch der Bund ein Einsehen hat und sich doch an allen Sozialhilfekosten beteiligt.

Die BG-Werl fordert seit Jahren:

 

Die BG-Werl stellt den Antrag:

  1. Im Vorfeld der anstehenden Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2012 das "Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen" und seine Auswirkungen für die Stadt Werl vorzustellen und zu erläutern.
  2. Dazu soll das vorliegende Gutachten des Prof. Junkernheinrich einbezogen werden, der eingeladen werden sollte, sein Gutachten zu erläutern.
  3. Desweiteren fordern wir die Verwaltung auf, über die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2011 und die zu erwartenden Auflagen zu berichten.
  4. Die in Werl geplanten Konsolidierungsmaßnahmen für die kommenden Jahre zu erläutern.

Begründung:

Die vom Land angekündigte Hilfen von 900.000,-- € jährlich werden sich in für fünf Jahre auf cirka 4,5 Mio. € belaufen. Die Stadt Werl hat laut mittelfristiger Finanzplanung 2010-2014 ein Gesamtdefizit von 45 Millionen Euro zu erwarten. Hinzu müssen Kassenkredite in Höhe von 72 Millionen Euro (per 31.12.2009) getilgt werden. Insofern sind die angekündigten Hilfen des Landes zwar zu begrüßen, aber unzureichend. Damit kann weder ein ausgeglichener Haushalt noch eine Schuldentilgung der Kassenkredite im vorgegebenen Zeitraum erreicht werden.